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1. Newsletter 01/23 v. 30.01.2023 Widerspruch Honorarbescheid 3/2022 Strukturzuschlag und TI

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie jedes Quartal möchten wir Sie auch jetzt wieder darauf hinweisen, dass Sie gegen den aktuellen Honorarbescheid 3/2022, der Ihnen evtl. schon vorliegt oder in den nächsten Tagen noch zugestellt werden wird, innerhalb 1 Monats nach Zustellung Widerspruch einlegen können.

Noch laufende Klagen sind bzgl. der Themen TI  und Strukturzuschlag anhängig. Zu beiden Themen finden Sie Formulierungshilfen im Anhang (jeweils Word- und PDF-Dateien). 

Bitte reichen Sie Ihren Widerspruch auch ein, wenn Ihre KV die Widersprüche ruhen lässt. Sie können die Formulierungshilfen auch von der internen Homepage-Seite der VPK herunterladen.

Mit herzlichen Grüßen

Isabel Wildfeuer
Geschäftsführerin
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