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1. Newsletter v. 21.02.2025 Widerspruch Honorarbescheid 3/2024 Strukturzuschlag und TI

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie jedes Quartal möchten wir Sie auch jetzt wieder darauf hinweisen, dass Sie gegen den aktuellen Honorarbescheid 3/2024, der Ihnen evtl. schon vorliegt oder in den nächsten Tagen noch zugestellt werden wird, innerhalb 1 Monats nach Zustellung Widerspruch einlegen können.

Noch laufende Klagen sind bzgl. des Themas TI anhängig. Hinsichtlich des Strukturzuschlages liegt schon eine höchstrichterliche Entscheidung vor. Diese ist aber noch nicht komplett umgesetzt. Wir würden daher hier sicherheitshalber nochmals wie bisher vorgehen. Zu beiden Themen finden Sie entsprechemde Formulierungshilfen im Anhang (jeweils Word- und PDF-Dateien).

Bitte reichen Sie Ihren Widerspruch auch ein, wenn Ihre KV die Widersprüche ruhen lässt. Sie können die Formulierungshilfen auch von der internen Homepage-Seite der VPK herunterladen.

Mit herzlichen Grüßen

Isabel Wildfeuer

Geschäftsführerin

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