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Achtung: Rückforderung der KK wegen nicht verordnungsfähigen Präparaten

Die Krankenkassen beanstanden aktuell im hohen Maße die Verordnung von tatsächlich nicht verordnungsfähigen Arzneimitteln! Bitte beachten Sie die Arzneimittel-Richtlinien vom 01.04.2009. Hier finden Sie das aktuelle Schreiben der KVB zu diesem Thema.
Rückforderung nicht verordnungsfähiger Präparate

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