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KV Bayern – Verspätete Einreichung der Quartalsabrechnung

Die KV Bayern mahnt verspätet eingereichte Abrechnungen nicht mehr an. Dadurch wird bei nicht fristgerechter Einreichung der Abrechnung diese erst im Folgequartal bearbeitet, was zu Honorarminderungen führen kann. Der Auszahlungszeitpunkt verschiebt sich entsprechend um ein Quartal, außerdem werden die Abschlagszahlungen eingestellt. 
Es empfiehlt sich also die Abrechnung fristgerecht persönlich oder per Einschreiben bei der KV Bayern einzureichen. 
Die jeweiligen Fristen werden in jedem Quartal im KV Rundschreiben bekanntgegeben. 

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