Mindestzeiten Sprechstundentätigkeit 20 Stunden
Die Bundesmantelverträge enthalten ab 01.07.2008 eine Regelung, wonach Ärzte und Psychotherapeuten verbindlich mindestens 20 Stunden Sprechstunden pro Woche anbieten müssen. Bei einer Teilzulassung reduziert sich die Pflicht auf wöchentlich 10 Stunden